Gebäudefassade
KostenrechnerScheidungskosten

Scheidungs­kosten
berechnen.

Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über die voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung auf Basis der aktuellen Gebührenordnung (RVG).

Berechnung01 / 02

Ihre Angaben

Diese Berechnung dient nur der Orientierung. Die tatsächlichen Kosten können abweichen. Für eine verbindliche Auskunft kontaktieren Sie mich bitte.

Geschätzte Gesamtkosten
– €

Streitwert-Aufschlüsselung

Scheidung (3 Monate Netto)– €
Versorgungsausgleich– €
Gesamtstreitwert– €

Kostenaufschlüsselung

Anwaltskosten
Verfahrensgebühr (1,3-fach)– €
Terminsgebühr (1,2-fach)– €
Auslagenpauschale– €
Anwaltskosten inkl. 19% MwSt.– €
Gerichtskosten
Gerichtskosten (2-fach)– €
Gesamtkosten– €
Häufige Fragen02 / 02

Fragen zu
Scheidungskosten

Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus Anwalts- und Gerichtskosten zusammen. Der Streitwert basiert auf drei Monatsnettoeinkommen beider Ehegatten. Bei einvernehmlichen Scheidungen reicht ein Anwalt aus.

Der Versorgungsausgleich regelt die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Er wird automatisch durchgeführt, kann aber bei kurzen Ehen oder notariellem Verzicht ausgeschlossen werden.

Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu beantragen. Der Staat übernimmt dann die Kosten ganz oder teilweise.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Ehegatten über alle wesentlichen Punkte einig. Es wird nur ein Anwalt benötigt, was die Kosten erheblich reduziert.

Haben Sie
noch Fragen?

Für eine genaue Kosteneinschätzung und persönliche Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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